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Corona Update - 3 G Regel für Aktive

Diese Voraussetzung für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Amateursport ist ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nach der Pressekonferenz zur neuen Corona-Schutzverordnung am vergangenen Dienstag war dies zunächst unklar. 

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte betont, dass die 2G-Regelung "auch für die Amateursportler" gelte. Die Verordnung gilt vorerst bis 21. Dezember 2021. 

Ausnahme PCR-Test "übergangsweise" 

Im Dokument des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) heißt es zunächst eher vage, die "Sportausübung" in "Wettkampf und Training", sowohl in Profi- als auch Amateursport, könne nur noch von geimpften oder genesenen Personen in Anspruch genommen werden. 

In einem der folgenden Absätze wird ergänzt: "Wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wett- kämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist (...) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis (...) auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist." 

LSB konkretisiert Vorgaben an Amateurklubs 

Und dann scheint es kompliziert: Zwar sind etwa die West-Fußballverbände Mittelrhein (FVM), Niederrhein (FVN) und Westfalen (FLVW) nicht Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). 

Allerdings sind sie Mitglied im Landessportbund NRW. Und der wiederum gehört dem DOSB als einem von 16 Landessportbünden an. 

Neuer Wortlaut in LSB-Leitfaden für Vereine 

Nun hat es nach WDR-Informationen eine klärende Unterredung zwischen LSB und dem MAGS gegeben. Denn sowohl die West-Fußballverbände als auch der LSB konkretisierten am Donnerstagabend und Freitagmorgen die Interpretationsweise der Corona-Schutzverordnung in ihren jeweiligen Mitteilungen. 

So teilte der LSB Ausnahmen von 2G mit: "Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung." Die Zugehörigkeit zum LSB hatte in der Schutzverordnung ursprünglich keine Erwähnung als Ausnahmeberechtigung für 3G gefunden. 

Weitere Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und Übungsleitende 

Schon bekannt war, dass Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag von 2G ausgenommen sind. Dabei haben FVM und FLVW die restlichen Pflichtspiele von A- und B-Jugend für dieses Jahr bereits abgesetzt, die Abteilungen darunter können weiterspielen. 

Die Verbände tragen damit dem Umstand Rechnung, dass Impfungen für diese Altersgruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich waren. Der FVN gab bekannt, die noch anstehenden Spiele könnten jeweils nach Rücksprache mit der Spielleitung in den Februar verlegt werden. 

Eine weitere Ausnahme betrifft Übungsleitende, Trainerinnen und Trainer und ähnliches Personal. Soweit diese nicht immunisiert seien, benötigten sie einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein dürfe, oder eben einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Und für sie gelte die Maskenpflicht während der Tätigkeit. 

Heimmannschaft soll Nachweise kontrollieren 

Dass mit der neuen Regelung wieder Organisationsaufwand auf die Amateursportvereine zukommt, ist klar. So obliegt die Kontrolle der Nachweise im Fußball laut FVM der Heimmannschaft. 

Bei "Missachtung der Regeln" oder "Täuschungsversuchen (z. B. gefälschter Immunisierungsnachweis)" drohe laut FLVW jeweils eine gerichtliche Nachverfolgung, die eine Spielwertung durch das Sportgericht nach sich ziehen könnte. 

Unklar hingegen ist noch, wie lange eigentlich "übergangsweise" die PCR-Testung als Alternative zu 2G möglich sein wird.