Antrag auf Mitgliedschaft

 

Der Antrag auf Mitgliedschaft im Vogelheimer Sportverein e.V. erfolgt schriftlich mittels vereinseigendem Vordruck.

Dieser ist online im Formularcenter auf dieser Internetseite abrufbar oder in unserer Geschäftsstelle erhältlich.

Der Vordruck ist komplett leserlich auszufüllen und zu unterschreiben.

 

Die Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührenordnung des Vogelheimer SV e.V. (Formularcenter)

Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift (Sepamandat) jeweils zum 01.04. und 01.09. eines jeden Beitragsjahres eingezogen.

Das Sepamandat muss vollständig ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen versehen sein.

 

Unvollständige (z.B. fehlende Geburtsurkunde bei Erstanmeldung in einem Verein des FVN, unvollständig ausgefüllte Vereins -  Pflichtexemplare )  oder fehlerhafte Anträge werden bis zur Vervollständigung oder Korrektur nicht durch den Vogelheimer SV zur Anmeldung gebracht.

 

Sollten Sie im Rahmen der Sozialen Absicherung Leistungen durch das Jobcenter beziehen, besteht die Möglichkeit der Kostentragung der Mitgliedsbeiträge im Rahmen des Bildung- u. Teilhabegesetzes durch das für Sie zuständige Jobcenter.

Hierzu erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder über unseren Downloadcenter das nötige Formular.

Nach der Vorlage des korrekt ausgefüllten und mit Ihrer durch das Jobcenter zugeteilten BG Nummer versehene Antrages legen Sie diesen bitte in unserer Geschäftsstelle vor. Im Anschluss wird Ihre Mitgliedschaft im Vogelheimer SV e.V. bescheinigt.

Folgend sind Sie verpflichtet die Unterlagen bei Ihrem Jobcenter einzureichen um die Zahlung der fälligen Beiträge zu Gunsten des Vogelheimer Sportvereins e.V. zu gewährleisten.

 

Aufnahmeanträge leiten Sie uns bitte zu den angegebenen Geschäftszeiten in unserer Geschäftsstelle zu.

 

Über die Aufnahme in den Vogelheimer Sportverein e.V. entscheidet der geschäftsführende Vorstand per Beschluss !

 


Gesundheitserklärung zur Prävention

Wir weisen insbesondere auf eine zwingende telefonische Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten im Juniorenbereich hin. (z.B. bei Notfällen etc.)

Des Weiteren erbitten wir Auskunft über den Gesundheitszustand. Liegen z.B. akute und oder chronische Erkrankungen sowie eine ggf. stetige Medikation vor !

Diese Informationen helfen unseren Verantwortlichen im Notfall die richtigen Entscheidungen zu treffen und schnell zu handeln.

Sie sehen also, dass diese Informationen in Ihrem Interesse liegen sollten und enorm wichtig sind.

Selbstverständlich werden diese Informationen gem. dem Bundesdatenschutzgesetz nur intern informativ und streng vertraulich behandelt.

Den Vordruck erhalten Sie bei Anmeldung in unserer Geschäftstelle.

 


Bild und Namensrechte in Zusammenhang mit unseren Vereinsmedien

Im Rahmen der Nutzungsrechte Ihres Namens und Bild- sowie Fotomaterial für die vereinseitge Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagramm etc.) erbitten wir von Ihnen die Genehmigung über eine Nutzung dieser Medien in Form einer Bewilligungserklärung.

Diese ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich und formlos Ihrerseits widerrufbar.

Auch diesen Vordruck erhalten Sie bei Anmeldung in unserer Geschäftststelle.

 

Selbstverständlich stehen auch Kindern Persönlichkeitsrechte zu, mit denselben Einschränkungen wie bei Erwachsenen. Soweit durch die Veröffentlichung des Bildes die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gefährdet sein kann, besteht allerdings ein weitergehender Schutz.(BVerfG AZ: 1 BvR 653/96) Die Persönlichkeitsrechte werden bei kleineren Kindern von den sorgeberechtigten Eltern wahrgenommen. Also muss im Zweifel die Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Bei älteren Kindern ab etwa 14 Jahren, bei denen eine gewisse Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt werden kann, ist zudem noch die Zustimmung des oder der Minderjährigen selbst erforderlich. (LG Bielefeld, AZ: 6 O 360/07), vergleiche auch zum Recht am eigenen Bild Minderjähriger die Entscheidung des AG Menden aus Februar 2010.

 


Ehrenamtsbescheinigungen zur Vorlage bei Dritten

 

Bescheinigungen über tatsächlich ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten oder Mitgliedschaft im Vogelheimer Sportverein e.V. können beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden.

Der Antrag ist mit Zweck und Adressat (Empfänger) zu begründen.

Sind die Anträge tatsächlich begründet, kann das Ausstellen einer Bescheinigung erfolgen.

Diese ist von 2 Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes (§26 BGB), darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, zu unterzeichnen.

 


Kündigung der Mitgliedschaft (ausdrücklicher Hinweis)

(siehe auch Aushang Vereinsheim Sportplatz Lichtenhorst)

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann satzungsgemäß zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.

Sie ist jedoch an gewisse Normen gebunden.

 

Die Abmeldung bzw. Kündigung der Mitgliedschaft hat auschließlich schriftlich auf em Postweg zu erfolgen.

Senden Sie eine Postkarte (kein Briefumschlag) per Einwurfeinschreiben auschließlich an unser Postfach.

 

Die Kündigung muss folgende Inhalte aufweisen:

 

- Name des Mitgliedes

- Absenderadresse

- Kündigungstext

- Unterschrift des Mitgliedes bzw. bei Kindern des gesetzlichen Vertreters

 

Senden Sie die Kündigung per Einwurfeinschreiben auschließlich an folgende Adresse:

 

Vogelheimer Sportverein e.V.

Postfach 450408

45364 Essen

 

Kündigungen die im Vereinsheim, per Anruf, Email, an Trainer oder auf anderen Wegen übergeben werden sind nicht rechtskräftig und werden daher nicht akzeptiert.

In diesen Fällen behält sich der Vogelheimer Sportverein e.V. unmittelbaren Rechtseinspruch bei zuständigen Fußballverband vor.

 

Wir weisen daraufhin, dass die Beitragspflicht bis zum 30.06. oder 31.12. (je nach Kündigungszeitpunkt) bestehen bleibt.

Mit Erhalt der Kündigung erlöschen sämtliche Mitgliedsansprüche und das Spielrecht per sofort.

 

Der Vogelheimer Sportverein übergibt bzw. übersendet keinerlei Spielerpässe an das ehemalige Mitglied.

Die Spielerpässe sind entgegen dem allgemeinen Tenor, Eigentum des ausstellenden Verbandes (FVN) und werden nach Abmeldung 2 Jahre durch den Verein archiviert.

Die Abmeldung vom Spielbetrieb erfolgt vereinsseitig im DFB Onlineverfahren.

 

Nochmals der Hinweis:

 

Die Kündigung wird nur gem. voranstehenden Normen akzeptiert.

Offene Beitragsverpflichtungen bleiben hier von unberührt bestehen und haben bei Zahlungsweigerung oder Verzug ein gerichtliches Mahnverfahren zur Folge.